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Wissenswertes über Einwanderung - folgen Sie meinem Blog

Ausl. Fachkräfte als QN 4 klassifizieren, unter Aufgabenvorbehalt

Obwohl die Behörden im Anerkennungsverfahren die fachliche Qualifikation von Einwanderern mit zum Teil über 80% teilanerkennen, gelten einwandernde Pflegefachkräfte in der Qualifikationsmeldung an die Heimaufsicht zu 100% als ungelernte Pflegehilfskräfte. Belegungsstopps und ausufernde AÜ könnten vermieden werden, wenn gegenüber den Statistiken der Kontrollgremien  Teilanerkennungen prozentual zur Fachkraftquote gezählt werden dürften. Warum? Die bisherige Praxis der Meldung der Fachkraftquoten verhindert eine Einwanderung in größerem Umfang, weil Pflegehilfskräfte nicht ausreichend refinanziert werden können und Belegungsauslastung nicht steigen. Zudem hätten Arbeitgeber nicht erst nach Bestehen der Fachkenntnisprüfung etwas von ihren Einwanderungsanstrengungen, sondern bereits von Tag 1 an.

 

„Regeln im Arbeitsrecht zu „Bereitschaftsdienst für Arbeiten der Pflege in häuslicher Wohngemeinschaft“ müssen der Realität angepasst werden.“

Sogar die konservative Schweiz unterscheidet in ihrem Arbeitsrecht und ihren Tarifen nach Arbeiten im öffentlichen Bereich und im privaten, häuslichen Umfeld. Das erst macht Pflege von Pflegebedürftigen (aller Altersgruppen) in Wohn- und Pflegegemeinschaft möglich. Live-in Pflegeformate kennen alle unsere Nachbarn und sind in der Gestaltung der jeweiligen Arbeitsrechte Deutschland weit voraus. In Deutschland wird aufgrund der Regeln zum Bereitschaftsdienst die 24-Stundepflege für illegal erklärt (siehe: BAG-Urteil vom 24.06.2021 - 5 AZR 505/20 zur Entsendung von osteuropäischen Pflegekräften in die 24-Stundenpflege) die Dienstleistung durch osteuropäische Dienstleister wird aber geduldet. Wir machen also beide Augen zu, um Pflege in unbekannter Qualität möglich zu machen, erlauben aber einer Pflege nach deutschen Qualitätskriterien nicht. Warum machen wir es nicht richtig?

 

„168€ Tagespauschale maximal pro Monat“

Während der Qualifizierungsmaßnahmen dürfen im Rahmen des Bildungsgutscheines von Teilnehmern an einer Qualifizierungsmaßnahme, wenn die eigene Wohnung für die  Dauer der Schulungsmaßnahme verlassen werden muss, 24€ pro Tag als Tagespauschale abgerechnet werden. Der Höchstbetrag liegt jedoch bei 168€ pro Monat, also bei max. 7 Tagen.

 

„Miteilungen an die Ausländerbehörde über den Status der Qualifizierungsmaßnahme schafft Vertrauen!“

Lingoda zum Beispiel gibt monatlich einen Statusbericht über den Verlauf und Stand der Ausbildung. Andere Bildungsträger geben auf Anfrage ebenfalls gern Auskunft. Die Teilung der Information mit den Ausländerbehörden schafft Vertrauen und hilft bei der Ausstellung / Verlängerung von Fiktionsbescheinigung und Visum.